Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Montagebetrieb Dennis Großmann, Einzelunternehmen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Montagebetrieb Dennis Großmann, Einzelunternehmen, Neuer Kamp 4, 25548 Kellinghusen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und Montage von Bauelementen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt ausschließlich schriftlich durch die Unterzeichnung eines Angebots oder Auftrags durch den Auftraggeber zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Auftrag vereinbarten Dienstleistungen und Lieferungen von Bauelementen innerhalb des Liefergebiets Schleswig-Holstein. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Nettoangaben zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Aufträgen mit höherem Auftragswert kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleiben unberührt.
5. Liefer- und Leistungstermine
Liefer- und Montageterminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die nicht von ihm verschuldet wurden.
5.5 Ergänzende AGB für Fenster- und Türenmontage
- Verbindliche Montagetermine
Vereinbarte Montage- und Liefertermine sind verbindlich. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten erfüllt sind.
Hierzu gehören insbesondere:- Freier Zugang zur Baustelle,
- Ungehinderter Zugang zu allen Montagebereichen,
- Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen
- Terminverschiebung und Ausfallkosten
Eine Verschiebung eines vereinbarten Montagetermins ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung weniger als 5 Werktage vor Montagebeginn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die nachweislich entstandenen Ausfallkosten sowie bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Hierzu zählt insbesondere:- Personalkosten,
- Fahrzeug- und Anfahrtskosten,
- Kosten für bereits disponierte Montagekapazitäten,
- Entgangener Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
- Wartezeiten
Können die Arbeiten aufgrund fehlender Baufreiheit, fehlender Zugangsmöglichkeiten oder anderer vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, werden Wartezeiten der Monteure nach dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz berechnet.
- Lagerkosten
Kann die Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gefertigten Elemente einzulagern.
Ab dem 8. Kalendertag nach der ursprünglich vereinbarten Lieferung oder Montage können angemessene Lagerkosten berechnet werden.
- Mehrleistungen
Zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind und auf Wunsch oder aufgrund der Gegebenheiten des Auftraggebers erforderlich werden, werden gesondert nach Aufwand oder gemäß vereinbarter Preisliste berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7. Widerrufsrecht
Aufgrund der individuellen Herstellung nach Kundenspezifikation sind Verträge über die Lieferung und Montage von Bauelementen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht nach Vertragsabschluss (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Hinweis: Diese Regelung gilt nur für Produkte, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder angepasst werden. Standardprodukte oder Dienstleistungen, die nicht individuell angefertigt werden, können weiterhin widerrufen werden.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.
Die Haftung für Personenschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, bleibt im gesetzlich zwingend vorgesehenen Rahmen unberührt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Individuelle Anfertigungen nach Kundenwunsch sind von Rückgabe oder Widerruf ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens einsehbar.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Itzehoe, Schleswig-Holstein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
